Offener Brief an Regierung: Gegen Rassismus und Abbau von Grund- und Freiheitsrechten!


Foto: Presseclub Concordia

Nach der Ankündigung eines neuen „Anti-Terror-Pakets“ hat die Dokustelle Islamfeindlichkeit & antimuslimischer Rassismus in einem offenen Brief elf Forderungen an die Regierung präsentiert. Darin verlangen insgesamt 16 Organisationen und Verbände aus der Zivilgesellschaft, darunter die Plattform für eine menschliche Asylpolitik, die Verteidigung der Grund- und Freiheitsrechte.

von David Albrich

Nach dem schrecklichen Terroranschlag am 2. November in Wien und den folgenden Razzien gegen die angebliche „Muslimbruderschaft“ in Österreich kündigte die Regierung ein neues „Anti-Terror-Paket“ an. Dies sieht unter anderem die Einführung eines Straftatbestands „Politischer Islam“ und eine neuerliche Ausweitung von Überwachungs- und Repressionsinstrumenten vor.

„Keinesfalls dürfen jetzt überstürzte Maßnahmen dazu führen, dass Muslim_innen unmittelbar – sowie die Gesamtbevölkerung mittelbar – in ihren Grund- und Freiheitsrechten beschnitten werden“, sagte Elif Adam von der Dokustelle Islamfeindlichkeit & antimuslimischer Rassismus bei der Präsentation der Forderungen. Gerade jetzt müsse man zusammenstehen und überlegt handeln.

Religionsfreiheit verteidigen

Politikwissenschafter Benjamin Opratko begrüßte die Initiative als „ein Zeichen einer lebendigen Zivilgesellschaft“. Wie bereits in einem Gastkommentar in Die Presse geäußert, warnte Opratko davor, sich der politischen Auseinandersetzung mit dem „politischen Islam“ über Verbote zu entziehen. Dies würde die Demokratie insgesamt beschädigen und Rassismus Vorschub leisten.

Eine Erschütterung des Rechtsstaats befürchtet auch der evangelische Gefängnisseelsorger und Superintendent Matthias Geist. Wenn eine Religionsgemeinschaft angegriffen werde, sei solidarisches Handeln gefragt. „Ein demokratischer Rechtsstaat hat die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und die Gesinnungs- und Religionsfreiheit zu garantieren“, sagte Geist.

FPÖ bereits aufgebracht

Für Thomas Lohninger, Geschäftsführer der Datenschutz-Organisation epicenter.works, sind Versuche nach Terroranschlägen, die Überwachung und Repression zu verschärfen, nicht neu. Lohninger forderte insbesondere eine Kontrolle der Geheimdienste ein. Dies seien bislang „Orte, die sich einer demokratischen Kontrolle und einer liberaldemokratischen Debatte entziehen“.

Die FPÖ, die seit Jahren übelst gegen Muslim_innen und Minderheiten hetzt und den Abbau von Grundrechten fordert (man denke nur an die verlangte Abschaffung des Asylrechts), jammerte unmittelbar nach der Präsentation (eigentlich ziemlich zahnlos und peinlich), man solle den Brief „als gegenstandslos“ betrachten. Die Unterzeichnenden haben in die richtige Kerbe geschlagen.  

Stärkung des pluralistischen Rechtsstaates statt Einschränkung von Menschenrechten

Ein offener Brief an die Regierung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Zadić, LL.M.!
Sehr geehrter Herr Bundesminister Nehammer, M.Sc.!
Sehr geehrter Herr Nationalratsabgeordneter Mag. Bürstmayr!
Sehr geehrter Herr Nationalratsabgeordneter Mahrer, B.A.!

Die Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit & antimuslimischer Rassismus sowie alle Unterzeichnenden verurteilen den Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien. Unser tiefstes Mitgefühl geht an die Betroffenen und Hinterbliebenen des Anschlags. Gerade angesichts einer solchen Tat ist gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie das verstärkte Bekenntnis zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte für alle wichtig.

Jedoch befürchten wir, in Anbetracht des am 11. November 2020 durch die Regierung präsentierten „Anti-Terror-Paket” sowie der am 9. November 2020 durchgeführten „Operation Luxor”, massive Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte aller Menschen in Österreich. Zudem befürchten wir eine strukturelle Verankerung von antimuslimischem Rassismus.

Stärkung des pluralistischen Rechtsstaates statt Einschränkung von Menschenrechten

Bereits jetzt sind die Menschen in Österreich einem enormen Überwachungsdruck ausgesetzt. Es gibt ausreichend juristische Möglichkeiten zur Überwachung von Gefährder*innen, die eine Verhinderung von Anschlägen wie jenem vom 2.11. ermöglichen. Wir appellieren deshalb an Sie, den Fokus auf eine umfassende und lückenlose Aufklärung des Terroranschlags sowie des Behördenversagens zu legen, und von einer Ausweitung bestehender Überwachungsbefugnisse und der Schaffung neuer Straftatbestände abzusehen. Nur eine umfassende Aufarbeitung des im Raum stehenden Behördenversagens kann das Vertrauen in die Institutionen wiederherstellen und es ermöglichen, Lehren daraus zu ziehen, die für die Prävention solcher Anschläge genutzt werden können.

Die jetzt geplanten Maßnahmen führen hingegen zu einer gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Kriminalisierung von Muslim*innen. Viele sog. Vorbereitungshandlungen sind bereits jetzt strafbar. Wir befürchten deshalb, dass die Einführung der „Straftatbestände zur effektiven Bekämpfung des religiös motivierten politischen Extremismus (politischer Islam)” zur Bestrafung von Ideen und politischen Einstellungen, anstatt von tatsächlichen Handlungen führen wird. Gleichzeitig werden einige der vorgestellten Gesetzesänderungen die Grund- und Freiheitsrechte aller Menschenin Österreich massiv einschränken.

Die vorgeschlagenen vorbeugenden Maßnahmen gegen „Täter eines Terrordelikts“ schaffen laut Rechtsexpert*innen Raum für willkürliche Eingriffe in die Freiheit von Menschen. Es braucht evidenzbasierte und ausfinanzierte Strategien zur Reintegration von haftentlassenen Personen. In dem von der Nichtregierungsorganisation Südwind kürzlich herausgebrachten „Aktionsplan zur Prävention von gewaltbereitem Extremismus in Österreich” wird die soziale und arbeitsmarktorientierte Reintegration zur Prävention der Rückfälligkeit besonders betont.

Wir fordern:

1. Keine Einführung des Straftatbestands Politischer Islam: Es gibt keine einheitlich wissenschaftlich anerkannte Definition des Begriffs „politischer Islam“. Da es ein Sammelbegriff für unterschiedliche Gruppen mit sich unterscheidenden ideologischen Standpunkten ist. Folglich kann der geplante Straftatbestand zu einer undifferenzierten, sogar unsachgemäßen Verwendung des Begriffs führen. Dies birgt die Gefahr, dass alle Muslim*innen unter Generalverdacht gestellt, von der Exekutive beobachtet, verfolgt und sogar in ihrer Existenz bedroht werden können. Dies kommt einem Gesinnungsstrafrecht gleich, gegen das wir eintreten.

2. Schutz vor Diskriminierung und Wahrung der Religionsfreiheit: Staatliche Behörden sollen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Freiheit der Religionsausübung aller Religionsgemeinschaften vollständig und gleichberechtigt gewährleistet wird, ohne unter staatlicher Beobachtung gestellt zu werden. Dies umfasst auch die Freiheit der Organisierung des religiösen Lebens und freie Meinungsäußerung von muslimischen Gemeinschaften.

  • Die Bundesregierung ebenso wie die zuständigen Behörden müssen sich dringend dazu bekennen und sicherstellen, dass Strategien zur Deradikalisierung und Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus den Schutz vor Diskriminierung sowie das Recht auf Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung von Muslim*innen gewährleisten.

3. Schutz vor Kriminalisierung: Zur Wahrung der Religionsfreiheit sollen Strategien zur Prävention des gewaltbereiten Extremismus und zur Deradikalisierung und Bekämpfung von Terrorismus Folgendes berücksichtigen:

  • Religiöse Praktiken und Bekleidung dürfen nicht als Indikatoren für Radikalisierung verwendet werden.
  • Die bloße Zugehörigkeit zum Islam, zu muslimischen Organisationen oder Vereinigungen darf nicht als Auswahlkriterium für die Überwachung durch staatliche Behörden und Sicherheitsdienste dienen.
  • Muslimische Gebetsorte sollen nicht pauschal unter Generalverdacht gestellt werden.

4. Geheimdienstkontrolle innerhalb des demokratischen Rechtsstaats: Es braucht eine effektivere Kontrolle aller österreichischen Sicherheits- und Nachrichtendienste gemäß internationalen Best-Practices. Teil davon ist ein Ausbau parlamentarischer Kontrolle mit Auskunftspflicht der Dienste und Straftatbeständen für Falschaussage vor diesem Kontrollgremium. Ein starker Whistleblower Schutz ist notwendig, denn er garantiert, dass Missstände ans Tageslicht kommen. Der Missbrauch von Ermittlungs- und Überwachungsmethoden der Dienste muss als Straftatbestand normiert werden. Mit der Trennung von polizeilichen und geheimdienstlichen Kompetenzen, muss zur Verhinderung von intransparenten Machtzentren in beiden Bereichen ein konsequentes System der richterlichen Kontrolle und Berichtspflicht eingeführt werden.

5. Regelmäßige externe Evaluierung von Strategien der Prävention von gewaltbereitem Extremismus und Deradikalisierung sowie Strategien zur Bekämpfung von Terrorismus: in Hinblick auf Verfassungskonformität, Eingriffsintensität in Grundrechte (insb. Privatsphäre und Datenschutz), Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Anti-Diskriminierung.

  • Die Evaluierung sollte von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, wie antirassistischen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Datenschützer*innen sowie Religionsgemeinschaften durchgeführt werden. 
  • Die Ergebnisse einer solchen Evaluierung sollten dem Parlament vorgestellt werden und für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

6. Schaffung einer institutionell, funktionell und personell unabhängigen Beschwerdestelle: Diese soll für Personen, deren Grund- und Freiheitsrechte durch Strategien zur Prävention von gewaltbereitem Extremismus, Deradikalisierung und Bekämpfung von Terrorismus verletzt wurden, niederschwellige und Unterstützung bei Verfahren anbieten.  

7. Ausbau von Angeboten und Anlaufstellen: die Unterstützung bei der Reintegration von haftentlassene Personen, die wegen Terrorismus verurteilt und ihre Freiheitsstrafe abgebüßt haben, anbieten. 

8. Ausbau der Basisfinanzierung für zivilgesellschaftliche und community-basierte Strategien gegen jede Form des Extremismus und der Ausgrenzung: Diese sollen in enger Zusammenarbeit mit Expert*innen aus den Bereichen Soziale Arbeit, Bildung, Psychologie und Wissenschaft konzipiert und durchgeführt werden. 

9. Ausbau des Angebots der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und Partizipation: Von Rassismus betroffenen Menschen in Österreich muss eine gleichberechtigte und barrierefreie Beteiligung an demokratischen Prozessen ermöglichen werden, diese gibt vor allem Jugendlichen Halt.

10. Verbot von staatlicher Spionagesoftware und staatlichem Hacking in Österreich: Die Integrität informationstechnischer Systeme muss in einem demokratischen Rechtsstaatlich gewahrt bleiben. Menschen- und Grundrechte müssen auch im Kontext von moderner Technik gelten. Jeder Versuch IT-Systeme durch gezielte Angriffe oder implantierte Schwachstellen abzuschwächen (Verschlüsselungsverbot), gefährdet die allgemeine Sicherheit und das Vertrauen in Technik von der unsere Gesellschaft und Wirtschaft heutzutage abhängt.

11. Die Aberkennung der österreichischen Staatsbürger*innenschaft kann nicht Teil einer Bekämpfungsstrategie gegen Terrorismus sein: Durch die Ausbürgerung entzieht sich ein Staat seiner Verantwortung, was zur Schwächung des Rechtsstaates führt. Der Entzug der Staatsbürger*innenschaft bei Doppelstaatbürger*innenschaft und die damit einhergehenden Übergabe der Verantwortung einer Strafverfolgung und -verurteilung an einen anderen Staat, kann die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus schwächen. Staatenlosigkeit sollte in jedem Fall vermieden werden.

Wir appellieren an die Bundesregierung für eine Politik, die Grund- und Menschenrechte fördert statt einschränkt. Die Einbindung der Expertise der Zivilgesellschaft ist dabei unerlässlich. In diesem Sinne stehen Ihnen die unterzeichnenden Organisationen jederzeit für Gespräche zur Verfügung.

Hochachtungsvoll,

Erstunterzeichnende: