Appell an die Abgeordneten im Bundesrat: Nein zum Gesetz der Bundesbetreuungsagentur!


Foto: Jolly Schwarz

Am Mittwoch, 29. Mai soll das Gesetz zur Einrichtung einer „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ (BBU) im Bundesrat beschlossen werden. Die Plattform für eine menschliche Asylpolitik ruft alle Abgeordneten dazu auf, diesen massiven Angriff auf die Menschenrechte abzuwehren und das Gesetz zu verhindern.

Als Plattform für eine menschliche Asylpolitik haben wir bereits mehrfach gegen die Abschaffung der unabhängigen Rechtsberatung protestiert. Die geplante Neugestaltung der Rechtsberatung für geflüchtete Menschen setzt menschenrechtliche Verpflichtungen außer Kraft. Dieser Angriff auf besonders schutzbedürftige Menschen ist ein Angriff auf uns alle: Demokratisch verankerte Grundrechte werden außer Kraft gesetzt.

Das Gesetz wurde maßgeblich von der FPÖ betrieben und soll jetzt, obwohl die schwarz-blaue Regierung gestürzt wurde, in Kraft treten. Am Mittwoch, 29. Mai soll es im Bundesrat beschlossen werden.

Die Aufgabe einer Übergangsregierung sollte sein, ausschließlich die „normale bürokratische Verwaltungsarbeit“ fortzusetzen – so hat es der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) formuliert – und die Neuwahlen vorzubereiten. Es gehe, so Kurz damals,  nicht um die Umsetzung von „Konzepten für die nächsten Jahre“. Eine Beschlussfassung des neuen Gesetzes im Bundesrat würde aber genau diesen Vorgaben widersprechen.

Die nötigen Vorbereitungshandlungen sind keine „normale bürokratische Verwaltungsarbeit“. Mit Inkrafttreten des Gesetzes kommt es zu einem grundlegenden Umbau der Rechtsberatung mit weitreichenden Konsequenzen für den zukünftigen Ablauf von Asylverfahren. Weiters sind damit weitreichende Personalentscheidungen (Geschäftsführer, Aufsichtsrat) verbunden – dies soll aber durch die oben angeführten Vorgaben nicht zu den Aufgaben der Übergangsregierung gehören.

Es droht ein massives rechtsstaatliches Risiko bei einer mangelhafter Umsetzung der Vorbereitungshandlungen. Unter der Annahme, dass die Vorbereitungshandlungen betreffend die Bundesagentur nicht Aufgabe der Übergangsregierung sind, ist davon auszugehen, dass die nächste Bundesregierung diese Vorbereitungshandlungen erst Ende dieses Jahres oder erst Anfang nächsten Jahres in Angriff nehmen könnte. Bei dieser Vorgangsweise wäre aber die rechtzeitige Aufnahme der gesetzlich vorgesehenen Tätigkeit durch die Bundesagentur bereits Mitte 2020 unmöglich.

Das Gesetz sieht aber gleichzeitig vor, dass die staatliche Rechtsberatung und -vertretung im Asylverfahren ab 1. Jänner 2021 ausschließlich von der BBU GmbH durchgeführt werden darf. Das bedeutet: Ist die BBU GmbH nicht rechtzeitig errichtet und voll funktionsfähig, kommen die Asylverfahren in 2. Instanz völlig zum Stillstand, weil ohne Rechtsberatung keine Verfahren abgeschlossen werden können. Das bedeutet eine enorme Verzögerung der Verfahren und erhöhte Kosten für die Grundversorgung. Wir appellieren an die Abgeordneten, gegen das Gesetz zu stimmen und Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu wahren!