Bundesverwaltungsgericht stoppt Abschiebung nach Kroatien


maniEin Bericht von Bordercrossing Spielfeld

Der Abschiebebescheid hat Mani aus dem Iran, der vergangenen Winter über die Balkanroute nach Österreich flüchtete und hier eine neue Heimat fand, viele schlaflose Nächte gekostet.

Doch er hätte vom Bundesamt für Asyl (BFA) nie erlassen werden dürfen, wie das Bundesverwaltungsgericht nun feststellt. Österreich hatte sich viel zu spät an Kroatien gewandt. Zagreb hatte aber auch diese Anfrage nicht beantwortet, wie auch in allen anderen Fällen. Das BFA schob Kroatien eine Zuständigkeit zu, die offensichtlich nie gegeben war.

Mani musste dennoch Unglaubliches durchmachen. Das Parteiengehör am BFA war eine Tortur, wie eine Freundin schilderte. Keine der Unterstützungsschreiben von Freund_innen oder Deutschkursbestätigungen fanden Beachtung. Gesundheitsbedenken wurden ignoriert. Seit August hätte Mani jederzeit abgeschoben werden können.

Doch nun besteht Grund zum Feiern. Das Rechtsmittel der Diakonie war erfolgreich. Der behördliche Fehler wurde rechtzeitig korrigiert. Die weiße Verfahrenskarte ist bereits zugestellt.

Wir gratulieren Mani und allen Freund_innen ganz ganz herzlich!

Hier geht es zur Online-Petition und zur Großdemonstration! Und hier zur Stellungnahme der Plattform und den dokumentierten Fällen!

Hier die Begründung im Bescheid:

bescheid-mani