Fenninger: „Klagen gegen kritische Zivilgesellschaft gefährden unsere Demokratie“


Foto: Jakob Alexander

Am Dienstag startet der Prozess gegen die Menschenrechtsorganisation SOS Balkanroute. Die NGO und Obmann Petar Rosandić werden politisch verklagt, weil sie Missstände an den EU-Außengrenzen wie das Gefängnis im bosnischen Flüchtlingslager Lipa aufdecken. Kläger ist das regierungsnahe International Centre for Migration Policy Development (ICMPD), in dem die Republik Österreich durch das ÖVP-geführte Innenministerium vertreten ist.

Wir wehren uns gegen diese Einschüchterung und erklären uns solidarisch mit SOS Balkanroute. „Menschen aus der Zivilgesellschaft, die berechtigte Kritik üben, werden durch Klagen existenziell bedroht. Das gefährdet unsere Demokratie und muss aufhören“, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich und Sprecher der Plattform für eine menschliche Asylpolitik. Solche Klagen müssen von allen demokratischen Kräften scharf verurteilt werden.

Klagen gegen kritische Zivilgesellschaft haben System und werden als SLAPPs bezeichnet – „Strategic Lawsuits against Public Participation” , zu Deutsch „Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“. Bereits die Androhung von Klagen und voraussichtlich hohe Prozesskosten sollen dazu führen, dass Kritik unterbunden wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine derartige Praxis in Österreich etabliert wird. Die Regierung muss hier endlich einschreiten und ICMPD einen Riegel vorschieben.

Zusammen mit vielen Organisationen aus der Zivilgesellschaft haben wir folgende Erklärung unterzeichnet:

Wir erklären uns solidarisch mit der Menschenrechtsorganisation SOS Balkanroute: Denn Flucht ist kein Verbrechen und Solidarität mit geflüchteten Menschen genauso wenig! Menschenrechtswidrige Praktiken wie SLAPPs dürfen in Österreich keine Chance haben!

Wir fordern die österreichische Regierung auf:

1. Klare Stellung gegen den Missbrauch des Justizsystems durch SLAPP-Klagen – wie jene gegen die SOS Balkanroute und ihren Obmann Petar Rosandić zu beziehen; 

2. zu gewährleisten, dass SLAPP-Klagen nicht als Instrument gegen kritische Stimmen der Zivilgesellschaft missbraucht werden;

3. Solidarität mit Menschen auf der Flucht nicht zu verurteilen und die Arbeit von Menschenrechtsaktivist:innen weder in Österreich noch generell in Europa zu behindern.