Gericht bestätigt erneut „teilweise methodische Anwendung“ von „Pushbacks“ aus Österreich


Foto: Metropolico.org (Wikimedia Commons)

Nun besteht kein Zweifel mehr. Schon wieder hat ein Gericht einen illegalen „Pushback“ aus Österreich bestätigt. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark entschied im Fall des jugendlichen somalischen Geflüchteten Amin, dass dessen Zurückweisung durch die Polizei nach Slowenien im Juli 2021 rechtswidrig war. Amin sei „ein fundamentales Recht auf Einleitung eines Asylverfahrens“ genommen worden. Inzwischen hat Amin in Slowenien Asyl erhalten.

Amin hat zunächst bei steirischen Polizisten mehrmals um Asyl angesucht und dabei das englische Wort „asylum“ verwendet, das die Beamten hätten verstehen müssen. Aber nur wenige Stunden danach haben ihn die Beamten wieder über die Grenze bei Sicheldorf nach Slowenien deportiert. Das Gericht erklärte die Zurückweisung nach dem geschilderten Verfahrensablauf für illegal. Das Urteil ist schwerer Schlag gegen das ÖVP-geführte Innenministerium.

Gericht bekräftigt Urteil

Das Gericht wiederholte, dass „Pushbacks“ in Österreich „teilweise methodische Anwendung finden“ – eine Erkenntnis, die das Gericht bereits vergangenen Sommer im Fall eines 21-jährigen Marokkaners sowie sechs weiterer Geflüchteter festgestellt hat. Alle Fälle haben die Initiative Alarm Phone Austria und die Asylkoordination Österreich dokumentiert. Die aktuelle Entscheidung ist der nächste Erfolg von Anwalt Clemens Lahner für die Durchsetzung der Menschenrechte.

„Die Argumentation des Innenministeriums, dass es keine Pushbacks in Österreich gibt, ist nicht mehr haltbar“, sagt Lahner gegenüber dem Kurier. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination fordert im Ö1-Morgenjournal Aufklärung: „Ist das hier ein kalkulierter Rechtsbruch oder ein systemisches Führungsversagen? Es braucht klare Sanktionen für rechtswidriges Handeln der Polizist*innen und eine Sicherstellung, dass die Rechte der Schutzsuchenden gewahrt bleiben.“

Koalitionsthema

Das Thema Pushbacks ist damit endgültig in der türkis-grünen Koalition angekommen. Während ÖVP-Innenminister Gerhard Karner seine Beamten in Schutz nimmt, prangert der grüne Asylpolitiksprecher Georg Bürstmayr die neuerliche „schwere Menschenrechtsverletzung“ an. „Das lässt sich nicht einfach wegreden oder ignorieren“, sagt Bürstmayr. Er fordert Konsequenzen, ansonsten könnten in vielen kleinen Schritten rasch „absolut unmenschliche Verhältnisse entstehen“.

Österreich macht sich unmittelbar mitschuldig an den Verbrechen gegenüber Asylsuchenden. Es sind nicht nur die kroatische Polizei oder griechischen Behörden, die Menschen wiederholt illegal zurückweisen und ihnen das Recht auf Asyl verwehren. Die rechtswidrige Praxis der „Pushbacks“, die auch von österreichischen Beamten angewandt und von der Europäischen Union (EU) toleriert wird, muss endlich aufhören. Wir verlangen Konsequenzen von der Bundesregierung.