„Sicherungshaft“: Schritt für Schritt in Richtung Faschismus


Im US-Gefangenenlager Guantanamo werden bis heute Menschen ohne Anklage und ohne Prozess interniert. Foto: Mate 1st Class Shane T. McCoy / USMC / gemeinfrei

Die aktuell geforderte präventive Sicherungshaft für Asylwerbende bewegt Österreich in eine Richtung, die die Gesellschaft durch rassistisch motivierte Handlungen spaltet und uns Schritt für Schritt in den Faschismus treibt.

von Judith Ranftler

Rassismus beschreibt nach der Sozialwissenschaftlerin Birgit Rommelspacher die „Markierung von Unterschieden, die man dazu braucht, um sich gegenüber anderen abzugrenzen, vorausgesetzt diese Markierungen dienen dazu, soziale, politische und wirtschaftliche Handlungen zu begründen, die bestimmte Gruppen vom Zugang zu materiellen und symbolischen Ressourcen ausschließen und dadurch der ausschließenden Gruppe einen privilegierten Zugang sichern.“(vgl. Birgit Rommelspacher, „Was ist eigentlich Rassismus“, 2009)

Die Begründung der Sicherungshaft bezieht sich auf die vermeintliche Gefahr, die von Asylwerbenden ausgeht. Durch die Abwertung dieser Gruppe in den vergangenen Monaten ist der Boden bereitet, besondere Maßnahmen zu setzen. Dadurch wird die Türe für willkürliche Haft geöffnet. Die Auswirkungen sind für uns nicht absehbar, sie sind aber ein Weg, der die bisherige Einigung auf Legislative, Judikative und Exekutive verlässt und Willkür walten lässt.

In Österreich bestehen bereits jetzt zwei Möglichkeiten, um die Gesellschaft vor gefährlichen oder potenziell gefährlichen Personen zu schützen:

  • Die Untersuchungshaft wird bei vorliegenden Verdachtsmomenten oder der Annahme von Tatbegehungsgefahr verhängt. Die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft sind in der Strafprozessordnung festgelegt und beziehen sich ebenfalls auf die Annahme, dass eine Straftat begangen wurde bzw. eine weitere Tatbegehungsgefahr vorliegt (§173 (1) der Strafprozessordnung). Dadurch kann die Sicherungshaft, die „bei konkreten Verdachtsmomenten und konkret definierten Straftaten“ von Bundeskanzler Sebastian Kurz gefordert wird, ohnehin abgedeckt werden.
  • Neben der Untersuchungshaft besteht für Personen, die eine Straftat begangen haben, aber nicht zurechnungsfähig sind, die Möglichkeit des sog. Maßnahmenvollzugs, um die Gesellschaft vor diesen potenziell gefährlichen Personen zu schützen. (§ 21 Strafgesetzbuch).

Die bestehenden Möglichkeiten der Justiz führen schon jetzt schon zu Situationen, in denen Unrecht passieren kann. Das zeigen beispielsweise die Freisprüche nach dem Tierschutzprozess oder der Freispruch von Josef S. auf, der nach einer Demonstration gegen den sog. Akademikerball in Untersuchungshaft genommen wurde.

Aber trotzdem: Die Richter*innen haben durch die Möglichkeiten von Untersuchungshaft, Strafhaft und Maßnahmenvollzug Mittel, die dazu führen sollen, Sicherheit zu gewährleisten. Die Grundlagen für Sicherheit in Österreich sind ausreichend gegeben, wir leben in einem der sichersten Länder der Welt.

Es drängt sich also der Gedanke auf, dass die geforderte Sicherungshaft nicht aufgrund der tatsächlichen Notwendigkeit gefordert wird, sondern eine gezielte Maßnahme ist, um eine bereits diskreditierte Personengruppe weiter zu diskriminieren. Birgit Rommelspacher bezieht sich in ihren Ausführungen zum Thema Rassismus auf die Auswahl der Personengruppen, die rassistisch markiert werden: „Entscheidend ist dabei, dass die Gruppen aufgrund willkürlich gewählter Kriterien gebildet werden (wie etwa Herkunft oder Hautfarbe), und dass mit diesen Einteilungen eine bestimmte Zielsetzung verfolgt wird.“

Die Forderung einer Sicherungshaft für Asylwerbende (oder auch für andere Personengruppen)  ist einer der vielbesprochenen kleinen Schritte: Die demokratische Öffentlichkeit ist aufgerufen, diesen in die falsche Richtung weisenden Schritt der Regierung aufzuzeigen, der Willkür und Rassismus gesetzlich festlegen lassen möchte, und dieser Praxis zu widersprechen.

Die Sicherungshaft ist eine populistische, rassistische Forderung, die an den Notwendigkeiten unseres Landes vollkommen vorbeigeht.

Zielführend wären Initiativen, die zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen und den Abbau von Vorurteilen und Ängsten ins Zentrum stellen. Aber die Zielsetzung ist möglicherweise ein Knackpunkt: Welche Ziele verfolgen Sebastian Kurz und andere Politiker*innen mit dieser Forderung? Die Sicherheit des Landes zu verbessern? Das stelle ich in Frage.

Oder wie Erich Kästner es ausdrückt hat: „An allem Unfug sind nicht nur die Schuld, die ihn tun, sondern auf die, die ihn nicht verhindern.“