Es ist ein längst überfälliges Urteil. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienst entschieden, dass Frauen, die von häuslicher oder anderweitiger Gewalt betroffen sind, das Recht haben, Schutz in der Europäischen Union (EU) zu bekommen. Die Mitgliedstaaten können sie als Flüchtlinge anerkennen beziehungsweise ihnen zumindest subsidiären Schutz vor einer Abschiebung gewähren.
Anlass war der Fall einer Kurdin, die in Bulgarien um internationalen Schutz angesucht hatte. Sie gab im Verfahren an, zwangsverheiratet worden zu sein, worauf sie sich scheiden ließ. Sowohl der Exmann als auch ihre Familie hätten sie daraufhin bedroht. Sie fürchtete, Opfer eines „Ehrenmordes“ zu werden. Frauen kann unter diesen Umständen der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden, so der EuGH.
Für die Stellung eines Flüchtlings muss nachgewiesen werden, dass der oder die Ansuchende wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt wird. Frauen werden nach dieser Konvention nun als „soziale Gruppe“ angesehen. Für Aimee Stuflesser von Amnesty International Österreich ist diese Entscheidung „wegweisend“.
Dass ausgerechnet die FPÖ das Urteil kritisiert, weil es angeblich die „illegale Masseneinwanderung anheizt“, darf nicht verwundern. Ihr tief verankerter Frauenhass und ihre widerwärtige Hetze gegen schutzsuchende Menschen gehen Hand in Hand. Wir begrüßen die Entscheidung und hoffen, dass sie zu einem höheren Bewusstsein gegen Gewalt an Frauen in der Öffentlichkeit beiträgt.