EU: Über 60.000 Menschen illegal zurückgewiesen – Zahl Pushbacks in Österreich verdoppelt


Foto: liberties.eu

„Völkerrechtswidrig, aber gängige Praxis.“ Eine ausführliche Gegenüberstellung der Austria Presse Agentur (APA) fasst die unfassbaren Menschenrechtsverletzungen der Europäischen Union (EU) im Zusammenhang mit rechtswidrigen, gewalttätigen Zurückweisungen von schutzsuchenden Menschen, sogenannten „Pushbacks“ zusammen. Das Gesamtbild, das auf oe24.at vollständig veröffentlicht wurde, ist erschreckend.

von David Albrich

Die APA sammelte Berichte über rechtswidrige Zurückweisungen von schutzsuchenden Menschen in den EU-Mitgliedsländern Österreich, Slowenien, Kroatien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Malta und unmittelbar im Mittelmeer vor der Küste Libyens. Schutzsuchende Menschen werden gegen ihren Willen und entgegen völkerrechtlich verankerter Menschenrechte in Länder deportiert, oft über Kettenabschiebungen, in denen ihnen exzessive Gewalt, Folter bis hin zu Tod drohen.

Lauter Aufschrei nötig

In Österreich hat sich die Zahl solcher Zurückweisungen zum Vorjahr verdoppelt (bis Ende September 134 Menschen). SOS Balkanroute, No Name Kitchen, Border Violence Monitoring Network, Plattform für eine menschliche Asylpolitik und die Abgeordneten Nurten Yilmaz (SPÖ), Faika El-Nagashi und Ewa Ernst-Dziedzic (Die Grünen) machen seit Monaten auf die unerträgliche Situation am Westbalkan aufmerksam, wo Geflüchtete insbesondere durch die kroatische Grenzpolizei brutal misshandelt werden.

In Europa hat Einzug gehalten, was vor der libyschen Küste längst Praxis ist. Wie Amnesty International berichtete, hat die von der EU mitfinanzierte libysche Küstenwache seit 2016 rund 60.000 Geflüchtete auf dem Meer „abgefangen“, bevor sie aus dem Bürgerkriegsland in internationales Gewässer flüchten können. Die EU und Österreich helfen damit, Menschen in Internierungslager zu sperren, in denen sie gefoltert, sexuell missbraucht und versklavt werden.

Unrechts-Kanzler

Die Rechtsbrüche müssen politisch angeprangert werden. Wenn ein Mensch zu erkennen gibt, dass er oder sie einen Asylantrag stellen will (dazu genügt das einfache Wort „Asyl“), sind die Behörden nach internationalem und nationalem Recht verpflichtet, das Ansuchen unverzüglich zu prüfen. Auf europäischer Ebene ist dieses Recht über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), in Österreich durch das nationale Asylgesetz sichergestellt.

EU-Staaten verstoßen mit den Pushbacks zudem gegen das „Refoulement-Verbot“, das die Ausweisung, Auslieferung oder Rückschiebung verbietet, wenn den Menschen dadurch unmenschliche Behandlung und Menschenrechtsbrüche drohen. Der österreichische Bundeskanzler ist spätesten mit seiner Weigerung, Menschen aus dem Flüchtlingslager Moria aufzunehmen, zum politischen Haupttreiber dieser Menschenrechtsverletzungen in Europa geworden.