Sieg für SOS Balkanroute: Gericht weist Einschüchterungsklage durch regierungsnahes Institut ab


Das Handelsgericht Wien hat heute in erster Instanz die SLAPP-Klage des regierungsnahen International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) gegen SOS Balkanroute und Obmann Petar Rosandić abgewiesen. Das ICMPD, in dessen politischer Steuerungsgruppe das österreichische Innenministerium seine Interessen durchsetzt, hatte SOS Balkanroute geklagt, weil die NGO den Bau des illegalen Gefängnisses im bosnischen Flüchtlingslager Lipa aufgedeckt hatte. SLAPP steht für „Strategic Lawsuits against Public Participation” , zu Deutsch „Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“.

„Wir gratulieren Petar Rosandić, dem ganzen Team von SOS Balkanroute und Anwältin Maria Windhager zu diesem wichtigen Sieg bei der Verteidigung der Menschenrechte und des Rechts auf freie Meinungsäußerung“, kommentiert Erich Fenninger, Volkshilfe-Direktor und Sprecher der Plattform für eine menschliche Asylpolitik das Urteil. „Die Regierung muss nun die Empfehlungen der EU-Kommission gegen missbräuchliche SLAPP-Klagen umsetzen und dafür Sorge tragen, dass das Justizsystem nicht mehr gegen kritische Stimmen der Zivilgesellschaft missbraucht werden kann.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir erwarten, dass ICMPD das Urteil akzeptiert, auf weitere Rechtsmittel verzichtet und sich zumindest bei SOS Balkanroute entschuldigt. Nachdem der Bau des Gefängnisses in Lipa bereits vonseiten bosnischer Regierungsvertreter:innen aufgekündigt wurde, müssen jetzt die Verantwortlichen, zuvorderst Kanzler Nehammer, Innenminister Karner sowie ICMPD-Chef Spindelegger, das politische Projekt, den Balkan zu einer „Abschiebezone“ mit illegalen Pushbacks und Internierungslagern zu machen, ad acta legen.