Wichtiger Etappensieg: Verfassungsgerichtshof kippt Kopftuchverbot in Volksschulen!


Foto: Martin Juen

Was für ein wichtiger Meilenstein für die antirassistische Bewegung! Was für eine schwere Niederlage für ÖVP und FPÖ mit ihren permanenten Angriffen gegen Muslim_innen und auf den „politischen Islam“! Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute in einem Paukenschlag das Kopftuchverbot in Volksschulen als verfassungswidrig aufgehoben.

Das Gesetz, das von der türkis-blauen Regierung beschlossen wurde, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Das Kopftuchverbot, so der VfGH, stigmatisiere und diskriminiere gezielt muslimische Schülerinnen.

Die heutige Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. Sie torpediert einen wichtigen Punkt des Regierungsabkommen zwischen ÖVP und Grünen, das eine Ausweitung des Kopftuchverbots bis zum 14. Lebensjahr vorsah. Diese staatlichen Kleidungsvorschriften sind diskriminierend und instrumentalisieren Grund- und Freiheitsrechte, insbesondere Kinderrechte, für viel umfassendere Einschränkungen von Frauen und Muslim_innen wie Berufsverbote und Betretungsverbote für den öffentlichen Raum. Die FPÖ machte daraus nie ein Hehl. Dem hat der Verfassungsgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben.

Zwei Familien hatten mit Unterstützung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) das Gesetz vor dem VfGH angefochten. 2017 gingen tausende Musliminnen auf der MuslimBanAustria-Demo in Wien gegen Kopftuchverbote und für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen auf die Straße. Der Entscheid ist ein Sieg für die muslimische Community, die seit Jahren rassistisch angefeindet wird. Ein Erfolg für alle Aktivist_innen, die unermüdlich gegen Rassismus aufstehen.

Wir können auf diesem wichtigen Etappensieg aufbauen. Wir kämpfen mit der Dokustelle Islamfeindlichkeit & antimuslimischer Rassismus, ZARA, der Asylkoordination, epicenter.works und vielen mehr gegen das „Anti-Terror-Paket“ der Regierung, das unter anderem einen Straftatbestand „Politischer Islam“ beinhaltet. Jetzt ist die Tür einen Spalt für die längst nötige Gegenoffensive offen. Die VfGH-Entscheidung zeigt: Wir können Erfolge feiern, wenn wir entschlossen und hartnäckig kämpfen.